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   BSG, 09.06.2020 - B 10 SF 2/20 B   

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https://dejure.org/2020,32832
BSG, 09.06.2020 - B 10 SF 2/20 B (https://dejure.org/2020,32832)
BSG, Entscheidung vom 09.06.2020 - B 10 SF 2/20 B (https://dejure.org/2020,32832)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 2020 - B 10 SF 2/20 B (https://dejure.org/2020,32832)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.01.2010 - B 11 AL 13/09 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - pauschale Ablehnung eines Spruchkörpers wegen

    Auszug aus BSG, 09.06.2020 - B 10 SF 2/20 B
    Ungeachtet dessen sind die Ablehnungsgesuche der Klägerin offensichtlich unzulässig, weil sie pauschal ohne ersichtliche und benannte konkrete Umstände, die individuell zurechenbar wären, die Befangenheit sämtlicher Richter und Richterinnen des BSG - ausgenommen den Präsidenten und Vizepräsidenten - behaupten (vgl BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris RdNr 28; BSG Beschluss vom 19.1.2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr RdNr ) .

    Dabei kommt es darauf an, ob der betroffene Beteiligte von seinem Standpunkt aus bei vernünftiger, objektiver Betrachtung Anlass hat, die Voreingenommenheit des abgelehnten Richters zu befürchten (vgl BSG Beschluss vom 19.1.2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr. 7 RdNr 10) .

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BSG, 09.06.2020 - B 10 SF 2/20 B
    Ein Ablehnungsgesuch, das - wie hier - keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist unzulässig (vgl BVerfG Beschluss vom 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - BVerfGE 131, 239 - juris RdNr 45) .
  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BSG, 09.06.2020 - B 10 SF 2/20 B
    Ungeachtet dessen sind die Ablehnungsgesuche der Klägerin offensichtlich unzulässig, weil sie pauschal ohne ersichtliche und benannte konkrete Umstände, die individuell zurechenbar wären, die Befangenheit sämtlicher Richter und Richterinnen des BSG - ausgenommen den Präsidenten und Vizepräsidenten - behaupten (vgl BVerfG Beschluss vom 11.3.2013 - 1 BvR 2853/11 - juris RdNr 28; BSG Beschluss vom 19.1.2010 - B 11 AL 13/09 C - SozR 4-1500 § 60 Nr RdNr ) .
  • BVerfG, 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91

    Vertretungszwang und Rechtsweggarantie vor dem Bundessozialgericht

    Auszug aus BSG, 09.06.2020 - B 10 SF 2/20 B
    Auf das Erfordernis, sich vor dem BSG durch einen der in § 73 Abs. 4 SGG aufgeführten Prozessbevollmächtigten vertreten zu lassen (zur Verfassungsmäßigkeit vgl BVerfG Beschluss vom 18.12.1991 - 1 BvR 1411/91 - SozR 3-1500 § 160a Nr. 7 S 13 mwN) , ist die Klägerin in der Rechtsmittelbelehrung des LSG-Urteils hingewiesen worden.
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